Ihre Ultraleichtflugschule in Nordhessen
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AUSBILDUNG VON PILOTEN MIT GÜLTIGER

PPL-A /-B /-N ODER LIZENZ NACH JAR-FCL

(PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

 

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Ausbildungsmeldung zu beginn der Ausbildung

 

  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL oder Klasse 2

  • Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)

  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis


 


 

Weitere Informationen bei unserem Ausbildungsleiter Rainer Bettenhausen

Tel .: 0172-5605925 flugschule-herkules@web.de

 

KONTAKT

Sie erreichen uns unter:

+49 172 5605925

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

ÖFFNUNGSZEITEN

Bei entsprechendem Flugwetter fliegen wir ganzjährig sieben Tage die Woche.

Telefonisch sind wir täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar.

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