Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Ausbildungsmeldung zu beginn der Ausbildung
Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL oder Klasse 2
Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Weitere Informationen bei unserem Ausbildungsleiter Rainer Bettenhausen
Tel .: 0172-5605925 flugschule-herkules@web.de